Verhinderungspflege:
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat jede als pflegebedürftig anerkannte Person bzw. die Familie neben anderen Leistungen auch Anspruch auf die sog. Verhinderungspflege. Dies bedeutet, dass vorübergehend eine andere Person mit der Betreuung und Pflege beauftragt wird. Verhinderungspflege ist also auch dann gegeben, wenn Ihr Sohn/ Ihre Tochter an einer Maßnahme von uns teilnimmt.
Für die dadurch entstehenden Kosten stellt die Pflegekasse einen Betrag von € 1.612. -/Jahr zur Verfügung. Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Einen Antrag auf Kostenübernahme erhalten sie bei Ihrer Pflegekasse.
Zusätzliche Betreuungsleistungen:
Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI. Es werden jedem, unabhängig vom Pflegegrad, 125 € pro Monat zur Verfügung gestellt.
Bonuscard:
Bonuscard-Inhaber bekommen in den Ferienangeboten (Fasching-, Ostern-, Herbstferien) eine Ermäßigung in Höhe von 91.- €.